Reglement "THE RACE“
Für die Durchführung der Rennveranstaltung
Letzte Änderung: 07.07.2020 (Das Protokoll der JHV wurde erst am 18-06-2020 zur Verfügung gestellt)
Artikel 1
1.1 - Klassen
Es wird nur in einer Klasse gefahren. In dieser Klasse sind nur 4-Takt Motoren bis maximal 100 PS und Motoren mit maximal 2 Zylindern zugelassen. Ausnahmen hiervon müssen mit dem Veranstalter abgestimmt werden.
1.2 - Durchführung / Rennleitung
Der Veranstalter überträgt die Aufsicht und die Durchführung des Renntages der Rennleitung.
Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Rennleitung.
Artikel 2 - Teilnahmeberechtigung / Zulassungsvoraussetzung
Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrer die das vollendete 18 te Lebensjahr erreicht haben.
Minderjährige werden nur nach Absprache mit dem Veranstalter und der schriftlichen Erlaubnis der Eltern zugelassen. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Rennen ist es, dass mindestens ein gesetzlicher Vertreter während des gesamten Renntages anwesend
ist.
Der Veranstalter, sowie die
Rennleitung behält sich vor die Eignung des Teilnehmers / Fahrers zu prüfen und gegebenenfalls, bei nicht Eignung, diesen auszuschließen.
Zulassungsvoraussetzung ist eine persönliche Schutzausrüstung die aus folgenden Komponenten besteht:
· Kartanzug (einteilig),
· Karthandschuhe,
· Kartschuhe,
· Schutzhelm.
· Empfehlenswert ist ein Nackenpolster bzw. H.A.N.S.-System (optional)
· Empfehlenswert ist ein Rippenprotector (optional)
Die persönliche Schutzausrüstung muss in einem funktionsfähigen Zustand sein. Achtung: Der Veranstalter oder ein von ihm eingesetzter Vertreter behält sich vor die Ausrüstung im Rahmen einer technischen Abnahme zu überprüfen.
Artikel 3 - Nennung
Die Nennung eines Fahrers ist beim Veranstalter oder dessen Vertreter anzuzeigen. Diese erfolgt im Normalfall durch Einzahlung des Jahresnenngeldes auf das Konto von The-Kart-Race e.V. Eine Nennung als Gast-Starter am Tag der Rennveranstaltung ist möglich, muss aber vor der Fahrerbesprechung abgewickelt sein.
Jeder Fahrer hat vor jedem Rennen eine Startanmeldung (-Nennung) auszufüllen.
Bevor jeder Fahrer die Strecke im Rahmen einer Renn-Veranstaltung betritt, hat dieser zuvor den Haftungsausschluss zu unterzeichnen. Ein Haftungsausschluss für mehrere Rennen unter gleichen Bedingungen ist zulässig.
Artikel 4 - Technische Abnahme
Der Veranstalter behält sich vor eine technische Abnahme durchzuführen. Diese kann durch ihn oder eine von ihm bestimmte Person durchgeführt werden. Festgestellte Mängel an der persönlichen Schutzausrüstung (siehe Artikel 2), sowie Mängel am Fahrzeug (Kart) müssen unmittelbar abgestellt werden. Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Artikel 5 - Fahrerbesprechung
Die Fahrerbesprechung findet am Veranstaltungstag vor dem Qualifying statt. Die genaue Uhrzeit ist dem Terminplan zu entnehmen.
Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für alle Fahrer Pflicht, da hier allgemeine und spezielle Informationen zu den Rennen und zum Renntag explizit kommuniziert werden.
Die Rennleitung kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Fahrer zum Renntag oder zu einem einzelnen Lauf zugelassen wird, obwohl er bei der Fahrerbesprechung nicht anwesend war. Hierbei sind die Gründe der Nichtteilnahme durch die Rennleitung zu prüfen. Im Falle einer Zulassung wird die Rennleitung diesen Fahrer auf alle Hinweise, welche während der Fahrerbesprechung bekannt gegeben wurden, aufmerksam machen.
Artikel 6 - Warm-Up, Qualifying und Rennen
Die Startzeiten für das Warm-Up, Qualifying und Rennen sind dem Zeitplan zu entnehmen. Nach Verlassen der Strecke ist ein wiederbefahren nur an der gleichen Stelle zulässig. Der Fahrer ist für die funktionsgerechte Montage des Transponders am Kart allein verantwortlich.
Eine Teilnahme am Warm-Up ist Pflicht (mindestens eine gezeitete Runde). Hier wird die allgemeine Funktionsfähigkeit des Karts und des Transponders (Zeitnahme) überprüft.
Teilnehmer ohne gezeitete Runde im Zeittraining starten vom letzten Startplatz. Bei Mehrzahl im ersten Rennen entscheidet der Stand in der Meisterschaft vom Vorjahr, ansonsten der aktuelle Stand.
Bei defektem Transponder kann der betroffene Fahrer in Absprache mit der Rennleitung ein extra Qualifying von 5 Runden fahren. Ein genereller Anspruch darauf besteht nicht!
Artikel 7 - Startprozedur
7.1 - Formationsrunde(n):
Vor jedem Lauf ist mindestens eine Einführungsrunde zu fahren. Die Anzahl der zu fahrenden Einführungsrunden wird von der Rennleitung vorher angezeigt. Mit Beginn der Formationsrunde steht der Fahrer unter der Weisung der Rennleitung (Starters).
Bei in der Startphase zur Formationsrunde verlorengegangener ursprünglicher Startposition gilt Folgendes:
Fahrer, die von einigen Fahrern (nicht vom gesamten Feld) überholt werden, jedoch aus eigener Kraft die Formationsrunde aufnehmen, dürfen nach der Formationsrunde ihre ursprüngliche Startposition in der Startaufstellung wieder einnehmen.
Achtung: Fahrer, die vom kompletten Feld überholt werden, nehmen die letzte Startposition hinter dem Feld ein.
Der Fahrer ist dafür verantwortlich, seine Position im Starterfeld während der Formationsrunde beizubehalten.
Ein überholen während der Formationsrunden ist untersagt.
Die Rennleitung (Starter) ist nicht verpflichtet, eine weitere Formationsrunde zu veranlassen, damit der Fahrer seine Position wieder einnehmen kann.
Zur Wiedereinnahme der Position darf keine andere Route als die der Rennstrecke benutzt werden.
7.2 - Startfreigabe
Die Startfreigabe erfolgt durch die Ampelanlage. Nacheinander leuchten mehrere rote Lampen auf. Wenn alle Lampen leuchten, erlöschen diese automatisch nach ca. 3 bis 7 Sekunden. Hiermit wird der Start freigegeben. Auf einigen Rennstrecken kann dann bei Startfreigabe eine oder mehrere grüne Lampe(n) aufleuchten.
In Ausnahmefällen wird mit Flagge gestartet.
Bei Flaggenstart gilt: Das Hochhalten der Startflagge kommt der Ampelfarbe Rot gleich. Innerhalb der folgenden ca. 3 bis 7 Sekunden wird die Startflagge gesenkt und der Start ist freigegeben.
7.3 - Startverzögerung
Die Rennleitung kann auch der Starter sein. Über eine eventuelle Startverzögerung entscheidet allein die Rennleitung.
7.4 - Fehlstart
Wenn ein Fahrer vor der Freigabe des Starts den ihm zugewiesenen Startplatz verlässt, oder wenn sich ein Kart vor der Freigabe des Rennen bereits in Bewegung befindet, liegt ein Fehlstart vor.
Im Falle eines Fehlstarts kann die Rennleitung den oder die Schuldigen mit einer Zeitstrafe von 20 Sekunden im Ergebnis des betreffenden Rennens oder starten vom letzten Startplatz bestrafen.
7.5 - Feststellung eines Fehlstarts
Für die Feststellung eines Fehlstarts ist die Rennleitung verantwortlich. Die Rennleitung darf zur Beurteilung des Fehlstarts alle beteiligten Fahrer, auch dahinter fahrende Fahrer oder Streckenposten befragen. Die Auswertung von Videomaterial ist zulässig. Beobachtungen von Zuschauern dürfen nicht berücksichtigt werden.
Artikel 8 - Flaggen
Schwarz-Weiß karierte Flagge / „Zielflagge“
- Das Rennen ist zu Ende - in der nächsten Runde in die Box fahren
Gelbe Flagge / „Achtung“
- Gefahr auf der Strecke - Überholen verboten, vorsichtig und langsam fahren!
Grüne Flagge / „Alles wieder OK“
- Strecke ist (wieder) freigegeben, keine Gefahr voraus. Überholen und Renntempo erlaubt.
Rot-Gelb gestreifte Flagge / „rutschig“
- Öl, Schmutz, Fahrzeugteile oder einsetzender Regen. Signalisiert dreckige bzw. rutschige Fahrbahn.
Rote Flagge / „Abbruch“
- Das Rennen oder die Trainingseinheit wird abgebrochen, langsam fahren.
Blaue Flagge / „Überholen lassen“
- Signalisiert dem Fahrer, den Hintermann Überholen bzw. Überrunden zu lassen.
Schwarz-Weiße Flagge diagonal / „Verwarnung“
- diese Flagge wird mit entsprechender Startnummer oder Handzeichen einem Fahrer gezeigt, der sich nicht korrekt verhalten hat. Ein nochmaliges unsportliches Verhalten wird mit der Disqualifikation (schwarze Flagge) des Fahrers geahndet.
Schwarze Flagge / „Disqualifikation“
- Fahrer muss schnellstmöglich an die Box fahren und das Rennen beenden bzw. eine Strafe absitzen.
Artikel 9 - Fahrervorschriften und Verhaltensregeln
9.1 - Allgemeines
Alle Fahrer müssen die vorliegenden Bestimmungen beim Training und Rennen beachten. Die Rennleitung kann einem Fahrer, der gegen das technische oder sportliche Reglement verstößt, den Start verweigern, ihn mit der schwarzen Flagge aus dem Wettbewerb nehmen, oder nach Ende des Rennens / Trainings diesen mit einer Wertungsstrafe belegen. Der Fahrer darf mit seinem Kart in keinem Fall entgegen der Rennrichtung auf der Rennstrecke fahren. Das gilt für jeden Zeitpunkt der Veranstaltung, auch in Renn- oder Trainingspausen.
9.2 - Technischer Defekt während der Formationsrunde(n)
Sollte bei der Aufstellung des Starterfeldes oder während der Formationsrunde(n) ein Kart einen technischen Defekt haben, so ist jedes nicht einsatzbereite Kart sofort aus dem Startareal oder von der Strecke zu entfernen.
9.3 - Überholen / Ausfall
Fahrer, die überholt werden, dürfen nicht nach innen und außen drängen, wenn das den Überholenden behindern könnte. Fahrer, die auf der Strecke anhalten, müssen ihr Kart sofort auf dem kürzesten Weg und unter größtmöglicher Vorsicht außerhalb der Rennstrecke abstellen. Dieses Räumen der Rennstrecke hat immer Vorrang vor der eventuellen Wiederaufnahme des Rennens.
Auch wenn eine Weiterfahrt nicht möglich ist, hat sich der Fahrer in unmittelbarer Nähe seines Karts unter
Beachtung seiner eigenen Sicherheit aufzuhalten. Den Anweisungen der Helfer / Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Überholen unter „Blauer Flagge“ wird als „Rennsituation“ betitelt und wird somit nicht bestraft.
9.4 - Vergehen: Fahrer verschafft sich Vorteil durch Kollision.
9.4.1 - Ahndung bei bestätigtem Nachweis durch Betroffenen, Streckenposten oder Video.
Rennleitung kann nach der Schwere der Kollision und auch nach der Ursache der Kollision (Fahrfehler, Rennunfall oder Absicht) die Bestrafung des Fahrers festlegen. Hierbei ist die Mindestbestrafung eine Zeitstrafe von 20 Sekunden. Maximal kann ein Ausschluss des Fahrers aus dem Rennen oder auch aus der Saison erfolgen.
Die Entscheidung kann die Rennleitung auch nach Beendigung des Rennens rückwirkend treffen.
Die Rennleitung ist berechtigt einem aggressiven Fahrer während des Rennens mittels geeignetem Signal (z.B. Schwarz-Weiße Flagge diagonal) mitzuteilen, dass dieser verwarnt wird. Bei der zweiten Verwarnung erfolgt automatisch ein Ausschluss vom Rennen. Hier wird dem betreffenden Fahrer die schwarze Flagge gezeigt. Es kommt nicht darauf an, ob die Verwarnung vom Fahrer zur Kenntnis genommen wurde, sondern nur darauf, dass sie ausgesprochen wurde.
Sofern ein Fahrer aus einem Rennlauf (oder Renntag) ausgeschlossen wurde, erhält der Fahrer keine Punkte für die Saisonwertung.
9.4.2 - Frist für Beschwerden nach dem Rennlauf
Beschwerden über das Fahrverhalten einzelner Fahrer, insbesondere bei vermeintlich verursachten Unfällen / Kollisionen ist der Rennleitung innerhalb von 15 Minuten nach dem Rennen anzuzeigen. Die Rennleitung darf zur Beurteilung der Beschwerde alle beteiligten Fahrer, auch dahinter fahrende Fahrer oder Streckenposten befragen. Die Auswertung von Videomaterial ist zulässig. Beobachtungen von Zuschauern dürfen nicht berücksichtigt werden.
Vergehen während des ersten Wertungslaufes dürfen von der Rennleitung sowohl direkt, als auch nach Abschluss des zweiten Wertungslaufes bestraft werden. Die Rennleitung muss ihre jeweiligen Entscheidungen vor oder bei der Siegerehrung bekannt geben. Betroffene Fahrer werden zuvor informiert und ihnen wird die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Für das Strafmaß gilt entsprechend Punkt 9.4.1
9.5 - Verlust von Heck- oder Frontspoiler / Teilen im Allgemeinen.
Bei Verlust von Sicherheitsrelevanten Teilen, z.B. des Heck- oder Frontspoilers hat der Fahrer unverzüglich die Boxengasse aufzusuchen und diese wieder zu ersetzen. Erst danach kann er wieder am Rennen teilnehmen.
Artikel 10 - Abbruch des Rennens
Über den Abbruch des Rennens aus besonderen Gründen entscheidet die Rennleitung. Bei Rennabbruch wird die rote
Flagge geschwenkt. Bei einsetzenden starken Regen bzw. nasser Fahrbahn kann die Rennleitung aus Sicherheitsgründen den Einsatz von Regenreifen vorschreiben.
Artikel 11 - Beendigung des Rennens
Mit dem Zeigen der schwarz-weiß-karierten Zielflagge beim Überfahren der Ziellinie ist das Rennen
bzw. der jeweilige Lauf beendet. In jedem Rennen bzw. Lauf werden ohne Rücksicht auf die zurückgelegte Rundenzahl alle nachfolgenden Fahrer beim Überfahren der Ziellinie
abgewinkt.
Nach dem „Abwinken“ des Rennens hat jeder Fahrer bis – dreifacher Durchschnitt der Rundenzeizeit des
schnellsten Fahrers – Zeit noch für diesen Lauf gewertet zu werden.
In Bassum werden 25 Runden und in Jüterbog 20 Runden gefahren. Die Rundenzahl kann situationsbedingt (z.B. sehr heißes Wetter) durch die Rennleitung geändert werden. Dies wird dann jedoch vor
dem jeweiligen Rennen bekannt gegeben.
Artikel 12 - Rennablauf, Startaufstellungen, Qualifying und Wertung
12.1 - Qualifying
Das Qualifying wird normalerweise in zwei Gruppen aufgeteilt. Gruppe 1 = Qualifying 1 und Gruppe 2 = Qualifying 2. Die Anzahl der Fahrer in jeder Gruppe ergibt sich aus der Gesamtteilnehmerzahl durch 2 geteilt. Bei ungerader Teilnehmerzahl wird die Anzahl der Fahrer in Gruppe 2 um einen Fahrer erhöht. Die Teilnehmer werden nach der Platzierung, beginnend mit Gruppe 1, von 1 abwärts in der Meisterschaft eingeteilt. Beim ersten Rennen wird der Stand der Meisterschaft vom Vorjahr zur Einteilung herangezogen.
Achtung: Fahrer die in Gruppe 1 eingeteilt sind dürfen auch nur zum Qualifying 1 antreten. Das Qualifying 2 ist ausschließlich den Fahrern der Gruppe 2 vorbehalten. Fahrer die nicht an ihrem zugewiesenen Qualifying teilnehmen können, müssen vom Ende der Startaufstellung in den 1. Lauf Starten. Ist dies bei mehreren Fahrern der Fall entscheidet die Platzierung in der Meisterschaft über die Startreihenfolge am Ende der Startaufstellung.
Die Einteilung der Gruppen wird durch die Rennleitung bei der Fahrerbesprechung bekanntgegeben und hat für das gesamte Qualifying bestand. Auch bei einem Ausfall eines Fahrers vor dem Qualifying wird diese beibehalten.
12.2 - Rennablauf
Grundsätzlich werden zwei Wertungsläufe gefahren.
12.3 - Startaufstellungen
12.3.1 - Verantwortung für den Startplatz
Die Teilnehmer / Fahrer werden vor dem Start der Formationsrunde(n) von der Rennleitung oder einem seiner Helfer auf ihre Startposition eingewiesen. Generell ist jeder Fahrer für die richtige Einnahme seiner Startposition selbst verantwortlich.
12.3.2 - Startaufstellung zum 1. Wertungslauf
Die Startaufstellung zum 1. Wertungslauf ergibt sich aus den gefahrenen Zeiten der Fahrer aus dem Qualifying.
12.3.3 - Startaufstellung zum 2. Wertungslauf
Die Startaufstellung zum 2.Wertungslauf ergibt sich aus den schnellsten gefahrenen Zeiten der Fahrer aus dem 1. Wertungslauf.
12.4 - Tageswertung
Die Wertung erfolgt nach der Formel: Punkte Lauf 1 plus Punkte Lauf 2.
Platzierung - Punktevergabe
1 – 25, 2 – 22, 3 – 20, 4 – 17, 5 – 16, 6 – 15, 7 – 14, 8 – 13, 9 – 12, 10 -11, 11 -10, 12 – 9, 13 – 8, 14 – 7, 15 – 6, 16 – 5, 17 – 4, 18 – 3, 19 – 2, 20 – 1 , alle weiteren Platzierungen „0“ Punkte.
Die Sieger (Platz 1 bis 3) und Platzierungen ergeben sich aus der Addition beider Wertungsläufe. Jeder Lauf wird nur gewertet, wenn mindestens 75% der vorgegebenen Distanz des entsprechenden Laufes zurückgelegt worden sind. Bei Punktegleichheit entscheidet die bessere Rundenzeit des Tages aus beiden Wertungsläufen. Die Ehrung der Sieger und Platzierten bei den Veranstaltungen ist Sache der Rennleitung. Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für alle am Rennen teilgenommenen Fahrer Pflicht. Bei Nichtteilnahme an der Siegerehrung wird der Fahrer für den gesamten Renntag disqualifiziert. Es werden keine Punkte für die Saisonwertung gutgeschrieben. Hinter dem Disqualifizierten platzierte Fahrer rücken in der Tageswertung auf. Über Ausnahmen kann nur die Rennleitung entscheiden. (insbesondere bei beruflichen oder familiären Verhinderungen).
12.5 - Jahresendwertung
Die Jahresendwertung erfolgt nach der Formel: Addition aller Tageswertungen (10 Wertungsläufe) minus zwei schlechtesten Tageswertungen ( = Streichergebnis).
Bei Punktgleichheit entscheidet:
1. Die höhere Anzahl der erreichten 1. Plätze
2. Die höhere Anzahl der erreichten 2. Plätze
3. Die höhere Anzahl der erreichten 3. Plätze usw.
Sollte es dann immer noch zu Punktgleichheit kommen, zählt die beste Rundenzeit des letzten Wertungslaufs, des letzten Rennens, des Jahres. Das gilt auch wenn dieser Wertungslauf ein Streichergebnis sein sollte.
Achtung: Der Veranstalter behält sich vor, aus besonderem Anlass, eine bestimmte Tageswertung für alle Teilnehmer als Streichergebnis zu bestimmen.
Artikel 13 - Reglementsänderung
Dieses Reglement dient der Durchführung für Rennveranstaltungen von „THE RACE“ und wurde von den
Fahrern gemeinschaftlich erarbeitet und vom Veranstalter „ The-Kart-Race e.V.“ erlassen.
Änderungen können schriftlich beim Vorstand beantragt werden und bedürfen einer einfachen Mehrheit der Aktiven Fahrer (Vollzahler). Da zum Zeitpunkt der Abstimmung noch keine Startgelder
bezahlt wurden (diese werden meistens in der JHV besprochen) beruht die Abstimmung auf Vertrauensbasis.
Das Datum der letzten Änderung ist im Reglement aufzuführen.
Allgemein:
Die Auslegung der Ausschreibung obliegt dem Veranstalter. Den Anordnungen des Veranstalters und der von ihm eingesetzten Rennleitung und Streckenposten ist Folge zu leisten. Achtung: Der Veranstalter behält sich vor auch während der Saison Änderungen am Reglement durchzuführen. Diese müssen aber je nach Umfang mit einem vertretbaren Vorlauf bekanntgegeben werden.
Artikel 14 - Offizielle Kommunikationen vom Veranstalter / zum Reglement
Das Forum ist das offizielle Organ. Mitteilungen sind nur hier zulässig bzw. werden nur hier offiziell
kommuniziert. www.the-kart-race.de/forum.
Allgemeine Informationen: www.the-kart-race.de oder https://de-de.facebook.com/Rennserie - The Race
Artikel 15 - Hausordnung der Rennstrecke & Ordnung + Sauberkeit
Die Hausordnung der Rennstrecke gilt es zu befolgen.
Dies gilt speziell für Sauberkeit & Umwelt. Eine Umweltmatte bzw. -Plane ist unter das Kart zu legen, so dass austretende Flüssigkeiten wie z.B. Öl oder Benzin nicht den Boden verunstalten. Die benutzte Fläche für Auto, Anhänger & Kart muss sauber hinterlassen werden.
Allgemeine technische Bestimmungen
Anhang A
Artikel 1 - Startnummern
Die Startnummer muss auf dem Frontschild angebracht werden. Der Fahrer hat dafür zu sorgen, dass seine Startnummer gut lesbar ist.
Sollte eine Startnummer nicht oder schlecht lesbar sein, so wird der Teilnehmer nicht gewertet.
Artikel 2 - Räder und Reifen
Nur handelsübliche Kartreifen und Kartfelgen sind zugelassen.
Artikel 3 - Chassis Bremsen & Position des Motors
Das Chassis muss ein handelsübliches, homologiertes, oder ein ehemals homologiertes Kurzbahnchassis sein. Das Chassis darf nicht verlängert oder verbreitert werden. Zur Verbesserung der Chassis-Performance und der Sicherheit sind eingeschweißte Verstärkungen und die Verbesserung der Bremsanlage zulässig. Der Motor muss rechts neben dem Fahrer montiert sein. Motoren hinter dem Fahrersitz sind verboten.
Artikel 4 - Motor
Die maximale zulässige Lautstärke des Motors darf ein Fahrgeräusch von 95 dB(A), entsprechend Richtlinien der StVZO, § 49 nicht überschreiten. Das bedeutet es darf nur mit Endschaldämpfer und Ansauggeräuschdämpfer gefahren werden. Es sind nur die Original Honda CBR 900RR Endschalldämpfer der Modelle SC28, SC32, SC33, SC44, SC50 zu verwenden, sollten diese einen Katalysator haben, darf dieser nicht entfernt werden.
Der Ansauggeräuschdämpfer sollte vom Motorrad des dazugehörigen Motors übernommen werden. Eigenbauten müssen eine ähnlich gute Geräuschdämpfung wie diese haben. Entscheidend ist letztendlich die Lautstärkewie oben beschrieben. Wird die Lautstärke überschritten muss nachgebessert werden, ansonsten wird der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Beim Motor dürfen nur Serienkomponenten verwendet werden. Sind Tuningteile verbaut, führt das zur Disqualifikation und alle bis dahin gesammelten Punkte werden gestrichen. Der Abgaskrümmer ist freigestellt!
Artikel 5 - Body Work / Heckauffahrschutz
Das Body Work muss ein handelsübliches, homologiertes, oder ein ehemals homologiertes sein. Gleiches gilt für den Heckauffahrschutz, dieser muss mindestens 75% der Hinterräder abdecken.
Artikel 6 - Kettenschutz
Nur Karts mit einem technisch einwandfreien Kettenschutz sind startberechtigt.
Artikel 7 - Batterie / Batteriesicherung
Nur Karts mit einem technisch einwandfreien Batteriehalter sind startberechtigt.
Die Batterie muss entweder fest verschraubt sein oder bei flexiblen Systemen zusätzlich mit Kabelbindern gesichert werden (Doppelte Sicherung).
Allgemein:
Alle Kart-Komponenten müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Vom Kart dürfen keine Gefährdungen für den Fahrer selbst oder andere Teilnehmer ausgehen.
Fahrer die sich der Aufforderung auf Nachbesserung zur Erlangung des technisch einwandfreien Zustandes ihres Karts verweigern, werden vom Rennbetrieb ausgeschlossen.
Änderungen zur Version vom 08-02-2019:
Artikel 9.3: Das Überholen unter „Blauer Flagge“ wird als „Rennsituation“ betitelt und wird somit nicht bestraft.
Artikel 11: Nach „Abwinken“ hat der Fahrer bis – dreifacher Durchschnitt
der Rundenzeizeit des schnellsten Fahrers – Zeit noch für diesen Lauf gewertet zu werden.
Genaue Angabe der Rundenanzahl je nach Rennstrecke.
Artikel 12.5: MIT Streichergebnis: Streichergebnis = zwei schlechteste Wertungsläufe.
Artikel 13: Stimmberechtigt: nur vollzahlende Fahrer. Die Abstimmung beruht auf Vertrauensbasis.
Veranstalter:
The Kart Race e.V., Robin Kurzawski,
Vereinsregister des Amtsgerichtes Walsrode unter der Nr. 200882
Internet: www.the-kart-race.de https://de-de.facebook.com/Rennserie-The-Race-